Tintometer

Compliance

REACH 

Erzeugnisse

(lt. REACH: „Gegenstand, der bei der Herstellung eine spezifische Form, Oberfläche oder Gestalt erhält, die in größerem Maße als die chemische Zusammensetzung seine Funktion bestimmt.“)

Die Tintometer-Gruppe ist Hersteller und Händler von Produkten, welche im chemikalienrechtlichen Sinn als „Erzeugnisse“ bezeichnet werden.

Die Veröffentlichung der „Kandidatenliste“ gemäß Artikel 59(1) der EG-Verordnung 1907/2006 (REACH) löst auf dem Europäischen Markt eine Reihe von Verpflichtungen aus.

Es handelt sich hierbei um Stoffe, die von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) auf die Kandidatenliste für besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) zur Zulassung gesetzt wurden [Artikel 33, 57 und 59 (1)] sowie um die Stoffe, die im Anhang XIV (Artikel 58) gelistet sind.
Basierend auf den uns zur Verfügung stehenden Informationen unserer Lieferanten und unserer Kenntnis zur Zusammensetzung der Materialien, enthalten alle Tintometer-Erzeugnisse keine besonders besorgniserregenden Stoffe mit einem Massenprozentanteil größer 0,1%.

Da wir davon ausgehen, dass sich keine der betroffenen Stoffe in unseren Erzeugnissen befinden, verzichten wir auf die Analyse unserer Materialien und Endprodukte.

In einem laufenden Prozess prüfen wir kontinuierlich die ECHA-Kandidatenliste auf Zusätze und Updates, stehen in engem Kontakt mit unseren Lieferanten und handeln entsprechend den REACH-Vorgaben.

Darüber hinaus ist keinerlei Freisetzung von Stoffen unter normalen und angemessenen Nutzungsbedingungen in unseren Erzeugnissen beabsichtigt. Daher ist die Forderung in REACH Artikel 7 (1) (b) zur Registrierung der in diesen Erzeugnissen enthaltenen Stoffe nicht anwendbar.

http://echa.europa.eu/de/candidate-list-table;jsessionid=A045583213D2AB63C0AA3F0962F8D357.live2


 

REACH – Erklärung bezüglich
besonders besorgniserregender Stoffe

Gemisch / Stoff / Reagenz

(lt. REACH Definition Gemisch: „Gemenge, Gemische oder Lösungen, die aus zwei oder mehr Stoffen bestehen.“)

In der Lieferkette holen wir ständig Informationen ein und geben diese weiter, sämtliche Verwendungen wurden/ werden identifiziert bzw. mitgeteilt.

Nachdem ein Stoff in die Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC – Substances of Very High Concern) aufgenommen wurde, müssen EU- und EWR-Lieferanten von Gemischen, die nach der Richtlinie VO 1272/2008 nicht als gefährlich eingestuft sind, den Abnehmern auf Anforderung ein Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung stellen, wenn die Gemische mindestens einen Stoff aus der Kandidatenliste enthalten und seine Einzelkonzentration 0,1 % (w/w) überschreitet.

Für besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) muss generell ein Sicherheitsdatenblatt erstellt werden.

Bei unseren Reagenzien handelt es sich fast ausschließlich um Gemische. Um unseren Kunden mehr Sicherheit beim Umgang zu vermitteln, erstellen wir grundsätzlich für jedes Reagenz ein Sicherheitsdatenblatt gemäß den REACH-Vorgaben.

Die CLP-Verordnung (VO 1272/2008) steht in engem inhaltlichen Zusammenhang mit der REACH-Verordnung. Gemäß dieser gesetzlichen Vorgaben werden unsere Gemische eingestuft. Weitere Einzelheiten zur Klassifizierung und Kennzeichnung unserer Reagenzien entnehmen Sie bitte dem Sicherheitsdatenblatt.


Erläuterung zum Umgang
der Tintometer Gruppe mit Konfliktmineralien

Am 22. August 2012 hat die US-Börsenaufsicht SEC (Securities and Exchange Commission) weitere Richtlinien für den Dodd-Frank Wall Street Reform and Consumer Protection Act veröffentlicht. Diese Regularien verpflichten börsennotierte Unternehmen in den USA, ihre Nutzung von sogenannten Konfliktmaterialien aus der Demokratischen Republik Kongo (DRC) und angrenzenden Gebieten offenzulegen.

Darunter fallen: TantalZinnGold und Wolfram

Durch den Dodd-Frank Act soll die Finanzierung kongolesischer Milizen und Rebellen minimiert und ein Beitrag zur Konflikteindämmung geleistet werden.

Die Firmen der Tintometer Gruppe fühlen sich dem verantwortungsvollen Umgang mit natürlichen Ressourcen verpflichtet. Bei der Auswahl der Lieferanten für unsere Produkte (Geräte und Chemikalien) legen wir darum hohen Wert auf ethisches Verhalten und Compliance. Als nicht-börsennotiertes Unternehmen unterliegen wir keiner Veröffentlichungspflicht, möchten aber nichtsdestotrotz sicherstellen, dass unsere Partner sich denselben Standards und Regeln verpflichtet fühlen.

Daher hat die Geschäftsführung die folgenden Maßnahmen beschlossen:

  1. Die Unternehmensleitung der Tintometer Gruppe beschließt ein Maßnahmenpaket zum Umgang mit Konfliktmaterialien.
  2. Wir identifizieren die Verwendung von kritischer Materialien in unserer Lieferkette.
  3. Die Auswahl von (zukünftigen) Lieferanten erfolgt mit gebotener, größtmöglicher Sorgfalt um sicherzustellen, dass die genannten Konfliktmaterialien nicht verwendet werden.
  4. Alle bereits bestehenden Lieferanten werden von der Einkaufsabteilung kontaktiert und um Auskunft bezüglich der eigenen Nutzung/Verwendung der kritischen Stoffe gebeten. So können die daraus resultierenden Erkenntnisse im Rahmen eines laufenden Prozesses an unsere Kunden weitergegeben werden.

Alle Lieferanten der Tintometer Gruppe sind angehalten, vergleichbare Richtlinien anzuwenden und auch Ihre eigenen Zulieferer zu vergleichbarer Sorgfalt aufzufordern.

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